Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Reichenbach an der Fils

Reichenbach an der Fils ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Esslingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73262
Vorwahl
07153
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils 73262 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils

2. Bürgeramt Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils

3. Ordnungsamt Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils
Gemeinde Reichenbach an der Fils – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 19.11.2024 den Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ aufzustellen beschlossen. Dieser Beschluss ersetzt den vorherigen Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2022. Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage am Ende der Filsstraße und wird durch die Bahnlinie der Filstalbahn, den Otto Munz Steg, die Bundesstraße B10 und die bebauten Grundstücke Filsstraße 39 und 40 begrenzt. Ziel ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Nach Vorliegen eines Planentwurfs wird die Öffentlichkeit beteiligt und die weiteren Verfahrensschritte im Amtsblatt bekannt gemacht.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.