Reichenbach an der Fils ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Esslingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73262
Vorwahl
07153
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils
2. Bürgeramt Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils
3. Ordnungsamt Reichenbach an der Fils
Hauptstraße 1
73262 Reichenbach an der Fils
Gemeinde Reichenbach an der Fils – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils hat am 19.11.2024 den Bebauungsplan „Filsstraße Ost – 1. Abschnitt“ aufzustellen beschlossen. Dieser Beschluss ersetzt den vorherigen Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2022. Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage am Ende der Filsstraße und wird durch die Bahnlinie der Filstalbahn, den Otto Munz Steg, die Bundesstraße B10 und die bebauten Grundstücke Filsstraße 39 und 40 begrenzt. Ziel ist eine städtebaulich geordnete Gewerbeentwicklung im Anschluss an bestehende Gewerbeflächen. Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Nach Vorliegen eines Planentwurfs wird die Öffentlichkeit beteiligt und die weiteren Verfahrensschritte im Amtsblatt bekannt gemacht.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.